Praktische Ausbildungen und Firmentrainings durch OGS
Gemäß der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten erhalten Ihre Mitarbeiter nach erfolgreicher Abschlussprüfung den jeweiligen Ausweis.
Tages-, Abend- oder Wochenendkurse, abgestimmt nach Ihren betrieblichen Möglichkeiten
Bei folgenden Arbeiten müssen Arbeitnehmer die, für die sichere Durchführung dieser Arbeiten, notwendigen Fachkenntnisse nachweisen:
- Führen von Kranen; ausgenommen sind handbetriebene Krane und Krane, die ausschließlich der Verwendung an einer bestimmten Maschine dienen, ferner, soweit es sich nicht um Baudrehkrane handelt, flurgesteuerte Krane und auf Fahrzeugen aufgebaute Ladekrane mit einer Tragfähigkeit bei beiden Kranarten von nicht mehr als 5 t. Bei Kranen der letztgenannten Art darf das Lastmoment nicht mehr als 10 tm betragen.
- Führen von Staplern mit motorischem Antrieb für die Fahr- und Hubbewegung; ausgenommen sind Stapler, die ihre Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnehmen und befördern, sowie Stapler, die nur mittels Deichsel geführt werden.