Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Berechnung

  • Maßgebend ist die Anzahl der Arbeitnehmer/innen, die in der Arbeitsstätte beschäftigt sind.
  • Mitarbeiter auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen sind jener Arbeitsstätte zuzurechnen, der sie organisatorisch zugehören
  • Mehrere von einem Unternehmen genutzte Gebäude zählen zusammen als eine Arbeitsstätte, wenn sie auf einem Betriebsgelände gelegen sind oder sonst im räumlichen Zusammenhang stehen
  • Hingegen gelten als mehrere Arbeitsstätten z.B.- mehrere örtlich getrennte Gebäude eines Unternehmens (z.B. Filialen einer Handelskette, regionale Niederlassungen einer Versicherung),

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http://www.eval.at/EVAL_CMS/berechnungswerkzeuge/praventionszeitberechnung.aspx