Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Berechnung
Maßgebend ist die Anzahl der Arbeitnehmer/innen, die in der Arbeitsstätte beschäftigt sind.
Mitarbeiter auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen sind jener Arbeitsstätte zuzurechnen, der sie organisatorisch zugehören
Mehrere von einem Unternehmen genutzte Gebäude zählen zusammen als eine Arbeitsstätte, wenn sie auf einem Betriebsgelände gelegen sind oder sonst im räumlichen Zusammenhang stehen
Hingegen gelten als mehrere Arbeitsstätten z.B.- mehrere örtlich getrennte Gebäude eines Unternehmens (z.B. Filialen einer Handelskette, regionale Niederlassungen einer Versicherung),