Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/innen für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer/innen durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte zu sorgen.
Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:
In Arbeitsstätten mit maximal 50 Arbeitnehmer/innen müssen Begehungen durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner/in erfolgen
Unternehmen über 50 Mitarbeiter:
In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer/innen muss pro Jahr zumindest eine bestimmte Präventionszeit erbracht werden.